ETH-Bereich Verdreifachung der Gebühren für ausländische Studierende
Der ETH-Rat hat sich für eine Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende ausgesprochen. Die Gebührenerhöhung betrifft Studierende aus dem Ausland, die für ihr Studium an der ETH Zürich oder an der EPFL in Lausanne ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Die Massnahme soll per Herbstsemester 2025 eingeführt werden, wobei eine Übergangsregelung dafür sorgen soll, dass bereits immatrikulierte Studierende ihr Bachelor- oder Masterstudium ohne diese Änderung der Gebühren abschliessen können. Mit dieser Gebührenerhöhung für Bildungsausländer trägt der ETH-Rat dem klar manifestierten Willen des eidgenössischen Parlaments Rechnung. Der Nationalrat hatte in der Sommersession mit 134 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung einer entsprechenden Änderung des ETH-Gesetzes zugestimmt.